Batteriegesetz

Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Dies wird durch folgenden Aufdruck auf Batterien verdeutlicht:



Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Sie als Endnutzer gesetzlich verpflichtet sind, Batterien zurückzugeben. Sie können Batterien nach Gebrauch unentgeltlich an der Verkaufsstelle zurückgeben.

Bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte von darin enthaltenen Metallen (Hg = mehr als 0,0005 Masseprozent, Cd = mehr als 0,002 Masseprozent, Pb = mehr als 0,004 Masseprozent) besteht die Verpflichtung, Batterien entsprechend zu kennzeichnen.

Hierbei werden folgende Abkürzungen verwendet:

    "Cd" steht für Cadmium
    "Hg" steht für Quecksilber
    "PB" steht für Blei
 

Informationspflichten für Elektrogeräte

Sie als Besitzer sind verpflichtet, Ihre Elektrogeräte ordnungsgemäß zu entsorgen. Sie können Kleinstgeräte (bis zu einer Kantenlänge von 25 cm) stets und Großgeräte (mit einer Kantenlänge über 25 cm) bei dem Kauf eines neuen Elektrogeräts der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerat erfüllt bei uns abgegeben oder auf dem Postweg an uns zurücksenden (Tina Lay, Brock 33, 48161 Münster).

Sie können diese aber auch einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuführen.
Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht von dem Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie alle personenbezogenen Daten auf den Altgeräten vollständig gelöscht haben.

Die nachfolgend dargestellte durchgestrichene Mülltonne auf Rädern kennzeichnet die Elektrogeräte und weist darauf hin, dass dieses nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf.